Die Stimmberechtigten (Legislative) sind das oberste Organ der Gemeinde und nehmen ihre Rechte an der Urne oder an der Gemeindeversammlung wahr. Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Kirchdorf wohnhaft sind. Das OgR regelt das Verfahren über Abstimmungen und Wahlen.